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Mittwoch, 25. November 2015

Bundesanwalt Kein Verfahren gegen Eritreas Steuereintreiber Im Fall des eritreischen Generalkonsulats in Genf wird keine Untersuchung eingeleitet. Die Drohung des Bundesrats, die ganze Botschaft zu schliessen, verliert damit ihr Fundament.

Bundesanwalt
Kein Verfahren gegen Eritreas Steuereintreiber

Im Fall des eritreischen Generalkonsulats in Genf wird keine Untersuchung eingeleitet. Die Drohung des Bundesrats, die ganze Botschaft zu schliessen, verliert damit ihr Fundament.
  • von Simon Gemperli

Die Bundesanwaltschaft eröffnet kein Verfahren gegen eritreische Steuereintreiber.
Die Bundesanwaltschaft eröffnet kein Verfahren gegen eritreische Steuereintreiber. (Bild: Salvatore Di Nolfi / Keystone)

Schon lange gibt es Hinweise, dass das eritreische Generalkonsulat in Genf in der Schweizer Diaspora eine Einkommenssteuer von 2 Prozent erhebt und die Landsleute entsprechend unter Druck setzt. Auch werden die Vertreter des Regimes verdächtigt,eritreischen Flüchtlingen mit neuen Identitätspapieren die Reise in die Heimat zu organisieren. Militärdienstverweigerer werden gedrängt, einen «Letter of Regret» zu unterschreiben, also ein Schuldeingeständnis zu machen. Diese «Letters» sind eine Voraussetzung, um in das Heimatland reisen zu können.

Zu wenig Verdachtsmomente

Die Bundeskriminalpolizei (BKP) hat seit längerer Zeit im Fall des Generalkonsulats ermittelt und im letzten August einen Zeugenaufruf gemacht. Mitte Septemberreichte sie bei der Bundesanwaltschaft (BA) Strafanzeige ein wegen mutmasslicher Steuereintreibung durch eritreische Regierungsvertreter in der Schweiz. Je nachdem, wie die Steuer eingetrieben wird, könnte der Tatbestand einer verbotenen Handlung für einen fremden Staat erfüllt sein.
Wie die BA auf Anfrage mitteilt, hat sie die Strafuntersuchung mit Entscheid vom 9. November nicht an die Hand genommen. Die 2-Prozent-Steuer an sich sei legal, da sie vom eritreischen Staat beschlossen wurde und nicht von den Angehörigen des Generalkonsulats. Davon zu unterscheiden sei die Art und Weise der Steuereintreibung. Das Abgeben von Einzahlungsscheinen im Konsulat stellt laut der Verfügung der BA keinen hinreichenden Tatverdacht für eine Verfahrenseröffnung dar. Das gelte auch für das bei einer Schweizer Bank zu diesem Zweck eröffnete Konto oder der BKP gemeldete Beobachtungen, dass Exil-Eritreer mutmasslichen Steuereintreibern Geld übergeben hätten. Welsche Medien berichteten mehrmals über solche Geldtransfers an öffentlichen Anlässen in Genf.

Diplomatische Konsultationen

Die Eröffnung eines Strafverfahrens könnte aussenpolitische Konsequenzen bis hin zum Abbruch der (ohnehin fast tiefgefrorenen) diplomatischen Beziehungen haben. Das verdeutlicht eine Antwort des Bundesrats auf eineMotion der FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger, die sich wie eine Warnung an das eritreische Regime liest.
Falls in einer Untersuchung der BA unrechtmässige Handlungen nachgewiesen werden könnten, würden allenfalls unabhängig von einem Strafverfahren auch diplomatische Massnahmen ergriffen werden, heisst es in der Antwort. Konkreter: «Falls die Schwere des Delikts dies rechtfertigen würde, könnten Massnahmen bis hin zur Schliessung der eritreischen Botschaft erwogen werden.» Geschlossen würde explizit die ganze Botschaft und nicht nur das Konsulat, wird ausgeführt. Denn wenn ein Staat eine Botschaft eines anderen Staates akzeptiert, ist er völkerrechtlich verpflichtet, auch konsularische Tätigkeiten zuzulassen. Die Schliessung der Botschaft eines anderen Landes wäre im Übrigen die Vorstufe zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen. Die Schweiz käme aber nicht umhin, in Genf eine eritreische Uno-Mission zu dulden.

http://www.nzz.ch/schweiz/kein-verfahren-gegen-eritreas-steuereintreiber-1.18652161?extcid=Newsletter_25112015_Top-News_am_Morgen

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