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Samstag, 21. November 2015

Einlagenschutz Deutsche Sparer sollen für griechische Banken haften Die Kommission macht ernst: Sie will eine europäische Einlagensicherung für Banken schaffen. Das erhöht die Risiken für deutsche Bankkunden.

EinlagenschutzDeutsche Sparer sollen für griechische Banken haften

Die Kommission macht ernst: Sie will eine europäische Einlagensicherung für Banken schaffen. Das erhöht die Risiken für deutsche Bankkunden.

© DPADie Einlagen sind sicher: Dieser Satz soll künftig auch für griechische Sparer gelten - zu Lasten der deutschen.
Die Europäische Kommission greift nach den Sicherungstöpfen der deutschen Banken. An diesem Dienstag wird Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker seinen Vorschlag für eine Verordnung vorlegen, mit der eine europäische Einlagensicherung geschaffen werden soll. Wie aus EU-Kreisen, die mit den Kommissionsplänen vertraut sind, verlautete, ist das Endziel ein gemeinsamer europäischer Topf zur Sicherung der Kundeneinlagen. Das lehnen die deutschen Banken und Sparkassen ab. Dabei werden sie von der Bundesregierung unterstützt. Juncker macht der deutschen Seite deshalb Zugeständnisse. Die deutschen Institute müssten zunächst nichts einzahlen, da die deutsche Einlagensicherung voll ausgebaut ist.
In vielen anderen Euroländern wie zum Beispiel Italien sind die Töpfe dagegen leer. Zudem dürften Italien und Frankreich die Pläne der Kommission nicht weit genug gehen. Dort will man die deutschen Einlagen in ein europäisches Sicherungssystem einbinden. Denn auf den Konten der Banken und Sparkassen liegen mit 3,4 Billionen Euro bei weitem die meisten Einlagen in Europa. Die deutschen Töpfe sind daher am besten gefüllt. Aber mit der gemeinsamen Einlagensicherung würden die Risiken aller Banken des Euroraums vergemeinschaftet. In letzter Konsequenz haften deutsche Sparer für griechische Banken. Das Vertrauen in deutsche Institute würde geschwächt.
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Das von Juncker in die Diskussion eingebrachte System der gegenseitigen Rückversicherung dient den Plänen zufolge nur zur Überbrückung einer dreijährigen Übergangsphase. Den EU-Kreisen zufolge soll der gemeinsame Topf am Ende mit 45 Milliarden Euro gefüllt sein und die gesetzlich garantierten Einlagen bis 100.000 Euro absichern. Bricht eine Bank in Zukunft zusammen, sollen die Verluste zunächst durch den Puffer aus Eigenkapital, Anleihen und Einlagen, die über 100.000 Euro liegen, abgedeckt werden. Danach träte der europäische Abwicklungsfonds in Kraft, der von 2016 an über acht Jahre hinweg mit 55 Milliarden Euro, davon 15,4 Milliarden Euro von deutschen Instituten, gefüllt werden soll. Erst danach würde die europäische Einlagensicherung beansprucht werden.

1,1 Milliarden Euro würden kaum reichen

Die Summe von 45 Milliarden Euro entspricht der Vorgabe aus der Einlagensicherungsrichtlinie, wonach die nationalen Sicherungssysteme mindestens 0,8 Prozent der gesetzlich garantierten Einlagen aufweisen müssen. Das ist die Vorgabe der im vergangenen Jahr verabschiedeten EU-Richtlinie, die seit Juli umgesetzt sein sollte. Das ist aber in 14 Ländern noch nicht der Fall, darunter Italien.
Aufgrund der hohen Einlagen sind die deutschen Sicherungstöpfe im Euroraum zwar am vollsten, doch sind noch Anstrengungen nötig, um die gesetzlichen Vorgaben bis 2024 zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Landesbanken mussten lange verhandeln, damit der gemeinsame Topf bis dahin von 1,6 auf 4,9 Milliarden Euro aufgestockt wird. Die Volks- und Raiffeisenbanken mit ihren nun fusionierenden Spitzeninstituten DZ und WGZ Bank sind zuversichtlich, die Brüsseler Vorgabe durch die vorgesehenen Beiträge in die Sicherungseinrichtung erfüllen zu können.
Anstrengungen sind auch im privaten Bankenverband, dem Deutsche Bank und Commerzbank angehören, nötig. In deren Entschädigungseinrichtung, die Einlagen bis 100.000 Euro absichert, waren Ende 2014 rund 1,1 Milliarden Euro angesammelt. Das reicht nicht einmal, wenn nur eine kleine Bank wie die deutsche Tochtergesellschaft von Lehman Brothers zusammenbricht. Der private Bankenverband hatte vor sechs Jahren zur Absicherung der Einlagen eine staatliche Garantie von 6,7 Milliarden Euro benötigt. Die deutschen Banken und Sparkassen garantieren die Einlagen ihrer Kunden auch über die gesetzliche Garantie hinaus. Das ist vor allem für Unternehmen wichtig, die ihrer Hausbank mehr als 100.000 Euro anvertrauen.

Juncker will Bankenunion bis 2025 vollenden

Die Volksbanken und Sparkassen garantieren sämtliche Einlagen. Sie versprechen, jedes Institut ihres Verbundes aufzufangen, sollte es in eine Schieflage geraten. Dieser Institutssicherung will auch die Kommission Rechnung tragen. Brüsseler Kreisen zufolge sollen Institute, die den europäischen Abwicklungsfonds nicht in Anspruch nehmen, auch nicht in die Einlagensicherung einzahlen. Allerdings müssen auch kleine Sparkassen und Volksbanken einen Sockelbeitrag in den Abwicklungsfonds einzahlen, obwohl sie diesen nicht nutzen wollen.
Juncker drückt aufs Tempo. Er will die Bankenunion bis 2025 vollenden. Nach der gemeinsamen Aufsicht durch die Europäische Zentralbank und dem gemeinsamen Abwicklungsmechanismus stellt die Einlagensicherung die dritte Säule dar. Die Kommission will verhindern, dass die Kunden von Banken in Krisenländern ihre Einlagen abziehen. Die griechischen Banken hatten 45 Milliarden Euro an Einlagen verloren, als der Euroaustritt in diesem Frühjahr gedroht hatte.
Nach den Plänen der Kommission soll von Juli 2017 an die dreijährige Phase der Rückversicherung beginnen. Teilnehmen dürfen nur die Länder, die der Bankenunion angehören und die nationale Einlagensicherung nach Brüsseler Vorgaben aufgebaut haben. Damit sollen die jeweiligen Bankensysteme vor größeren Krisen geschützt werden. Vom Jahr 2020 an soll die Phase der Mitversicherung eintreten. Dann werden nationale und europäischer Sicherungssysteme gemeinsam haften. Am Anfang werden die nationalen Systeme mit 80 Prozent haften, nach fünf Jahren nur noch der europäische Topf.

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