Werte Herren,
ich habe einige Stücke o. g. Anleihe vis UBS Schweiz (Kommissionär ?) erworben. Bei der überwiegenden Zahl der Käufe war UBS London die Gegenpartei.
Da diese "Anleihe" keine Anleihe sondern eher eine abgelatschte Schuhsohle ist fordere ich Sie mit Fristsetzung von einer Woche auf diesen Kauf rückabzuwicklen.
Bei Misserfolg dieser Frist bleibt Klge vorbehalten.
MfG
Rolf Koch
cc an meine Anwälte
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