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Samstag, 26. November 2016

Lawyer´s Cut.....nicht Lady´s Cut ist angesagt....


Samstag, 26. November 2016

Lawyer´s Cut.....nicht Lady´s Cut ist angesagt....


ich glaub' mein Hamster bohnert!


ich glaub mein Muli priemt.......// Die Entscheidung über die Zinszahlung obliege bei dieser Sachlage alleine dem Vorstand, der hierüber eigenverantwortlich zu entscheiden habe..//

Zinszahlung 2016 freigegeben
Gegenstand der Gläubigerversammlung vom 22.6.2016 war der Beschlussvorschlag des Vorstands, mit der Anleihe in das neue Schuldverschreibungsrecht 2009 zu wechseln, die Laufzeit bis zum 30.6.2021 zu verlängern und den Zins für diesen Zeitraum neu auf 1,5 % p.a. festzulegen. Sowohl der Gemeinsame Vertreter, wie auch eine qualifizierte Mehrheit der Anleihegläubiger haben für diese Beschlussvorlage gestimmt. Drei Gesellschaften aus dem Umfeld eines sog. Berufsklägers haben gegen die Beschlüsse Anfechtungsklagen eingereicht. Das OLG München hat nunmehr entschieden, dass die Beschlüsse verbindlich geworden sind. Hintergrund ist, dass die drei Anfechtungsklagen nicht rechtzeitig binnen der Klagefrist von einem Monat zugestellt wurden und die mit dem Ablauf der Frist von der Gesellschaft sogleich ordnungsgemäß veranlasste Vollziehung der Beschlüsse deshalb endgültig Bestand hat. Das Gericht hat angenommen, dass einmal vollzogene Beschlüsse nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Eine formale gerichtliche Freigabe der Beschlüsse sei nach deren Vollzug nicht mehr erforderlich.
Die Entscheidung über die Zinszahlung obliege bei dieser Sachlage alleine dem Vorstand, der hierüber eigenverantwortlich zu entscheiden habe. Die drei Anfechtungsklagen können nach dieser Entscheidung zu keiner Aufhebung der Beschlüsse mehr führen und stehen auch dem weiteren Vollzug der neuen Regelungen nicht entgegen. Der Vorstand leitet deshalb nunmehr die Auszahlung der zum 30.9.2016 vorgesehen Zinszahlung für 2016 in die Wege und bedankt sich bei der großen Mehrheit der Anleihegläubiger und dem Gemeinsamen Vertreter ausdrücklich für die Unterstützung.  
Weitere Informationen:
CARPEVIGO AG
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