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Dienstag, 15. November 2016

Schadensersatz doch wohl eher von neureuther, wagner, ponzer, hitzelberger und consorten wg rechtswidrigem deliktischen verhalten....

Schadensersatz doch wohl eher von neureuther, wagner, ponzer, hitzelberger und consorten wg rechtswidrigem deliktischen verhalten....

Schadensersatz doch wohl eher von neureuther, wagner, ponzer, hitzelberger und consorten wg rechtswidrigem deliktischen verhalten....
Rolf J. Koch
0151 461 9 56 56


Gesendet: Dienstag, 15. November 2016 um 23:14 Uhr
Von: nn
An: "Rolf Koch" <rolfjkoch@web.de>
Betreff: Rolf, das ist allerdings gefährlich, denn die Insti-Geschäftsführer sind bei Insolvenz (m.E. = Totalverlust) rechtlich verpflichtet, Schadensersatz geltend zu machen ...
… ich würde daher empfehlen, in der Güteverhandlung den Rechtsstreit zu beenden und jede Partei soll ihre Kosten selbst tragen.
Da die Skriptur m.E. unumkehrbar ist und ein Vergleich wegen des Begünstigungsverbots im SchVG ausgeschlossen ist, sehe ich in dem Rechtsstreit keinen Sinn, außer dass durchaus interessante Rechtsfragen im Sinne der Rechtsfortbildung geklärt werden, die jedoch unterm Strich kein Geld bringen werden …


heute schon 396 Zugriffe.....langsam gibts eine Breitenwirkung....


Schluss mit Lustig für die Selbstbedienungsmentalität von gemeinsamen Vertretern.....

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