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Dienstag, 3. Januar 2017

SZ: In Belgien hatte die Abgeordnetenkammer kurz vor Weihnachten ein entsprechendes Gesetz gebilligt. Demnach soll die vom EU-Parlament im vergangenen Jahr beschlossene Speicherung von Fluggastdaten von Mai 2018 an auch für andere Verkehrsmittel gelten.

Angesichts dieser Tatsache könnten nun auch andere Länder vom Nutzen einer EU-weiten Passagierdaten-Erfassung bei international verkehrenden Zügen, Bussen und Booten überzeugt werden, erklärte der Minister.
In Belgien hatte die Abgeordnetenkammer kurz vor Weihnachten ein entsprechendes Gesetz gebilligt. Demnach soll die vom EU-Parlament im vergangenen Jahr beschlossene Speicherung von Fluggastdaten von Mai 2018 an auch für andere Verkehrsmittel gelten. Bahn-, Bus- und Fährgesellschaften, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, riskieren eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro pro nicht erfolgter Registrierung. Für die Kunden dürfte dies längere Wartezeiten bedeuten. Auch die Möglichkeit, kurz vor Abfahrt in einen Zug zu springen, wird es dann wohl nicht mehr geben. Die Passagiere müssten sich erst beim Kauf der Fahrkarte ausweisen.

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