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Montag, 23. Januar 2017

Wer hat Lust mitzumachen bei einer Klage vs ggggg Vertreter Wagner auf Feststellung/Schadensersatz aus der widerrechtlichen Stundung der Zinsen ? 0151 461 9 56 56 rolfjkoch@web.de


Sonntag, 22. Januar 2017


Ein must-read.....eine Lesempfehlung....



Für 3 Monate Haltedauer seit Swap A1A25E in den A188DW ein enormes Ergebnis bestehend aus Kurszuwachs + 7% / Stückzinsen von 3.200 USD und Tausch/SwapPrämia von 100 zu 122 !!!



Davon werde ich wohl das Minimum 150.000 verkaufen da mir ein Posten Carpevigo von 350.000 inclusive Schadensersatzansprüche angeboten wurde.....



Die Gesellschaft kann unmittelbar nach Ablauf der Monatsfrist des Absatzes 1 eine eingereichte Klage bereits vor Zustellung einsehen und sich von der Geschäftsstelle Auszüge und Abschriften erteilen lassen // wer lesen kann (insbesondere Gesetzestexte) ist im Vorteil----sic!

§ 246
Anfechtungsklage

(1) Die Klage muß innerhalb eines Monats nach der Beschlußfassung erhoben werden.
(2) Die Klage ist gegen die Gesellschaft zu richten. Die Gesellschaft wird durch Vorstand und Aufsichtsrat vertreten. Klagt der Vorstand oder ein Vorstandsmitglied, wird die Gesellschaft durch den Aufsichtsrat, klagt ein Aufsichtsratsmitglied, wird sie durch den Vorstand vertreten.
(3) Zuständig für die Klage ist ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. Ist bei dem Landgericht eine Kammer für Handelssachen gebildet, so entscheidet diese an Stelle der Zivilkammer. § 148 Abs. 2 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. Die mündliche Verhandlung findet nicht vor Ablauf der Monatsfrist des Absatzes 1 statt. Die Gesellschaft kann unmittelbar nach Ablauf der Monatsfrist des Absatzes 1 eine eingereichte Klage bereits vor Zustellung einsehen und sich von der Geschäftsstelle Auszüge und Abschriften erteilen lassen. Mehrere Anfechtungsprozesse sind zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden.
(4) Der Vorstand hat die Erhebung der Klage unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen. Ein Aktionär kann sich als Nebenintervenient nur innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung an der Klage beteiligen.

eingereicht....zugestellt...im Freigabeverfahren ist das spezialrechtlich anders geregelt....siehe folgendes Posting....



Bei untenstehender rot unterlegten Aussage von Neureuther (ohne dass eine Anfechtungsklage gegen die Carpevigo AG erhoben wurde) handelt es sich um eine Unwahrheit (Lüge ? / Betrugsabsicht ?). Meine Anwälte prüfen eine Strafanzeige....Tatsache ist das zu dem Zeitpunkt (also vorher) drei Anfechtungsklagen eingereicht waren (von meinen Anwälten) sic!



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