Wenn das stimmt, was einem Leser von einer sehr großen deutschen Bank gesagt wurde, dann haben die Banken heimlich der Barüberweisung den Garaus gemacht. Wer kein Konto hat und nur bargeldlos zahlen darf, etwa den Rundfunkbeitrag, ist dann aufgeschmissen.
Hier das anonymisierte Schreiben meines Lesers:
Seit Längerem zahle ich den Rundfunkbeitrag bei der xx Bank in xx in bar und unter Abzug der Kosten zu Gunsten des Beitragsservice ein. Dies wollte ich letzte Woche erneut so tun. Zu meiner Verwunderung wurde mir allerdings recht knapp mitgeteilt, dass dies nicht mehr möglich sei. Es wären seit Kurzem nur noch Bareinzahlungen auf das eigene Konto möglich, nicht mehr zu Gunsten Dritter. Meine Frage nach dem Warum wurde nicht beantwortet. Daraufhin machte ich eine schriftliche Anfrage per Mail, worauf ich eine telefonische Antwort bekam.
Wenn ich als Journalist eine schriftliche Anfrage stelle und eine Antwort per Telefon bekomme, dann weiß ich, dass die Sache so heikel ist, dass mein Gegenüber vermeiden will, etwas schriftlich zu äußern. Denn was man schreibt, kann man nicht mehr dementieren und es kann verbreitet werden. Man will also nicht, dass die Info sich verbreitet. Das folgt dem in einem IWF-Papier empfohlenen Prinzip, bei der Abschaffung des Bargelds möglichst unauffällig vorzugehen und immer zu behaupten, dass man gar keine Agenda gegen das Bargeld verfolge. Weiter mit dem Leserbrief.
Die Bareinzahlung zu Gunsten Dritter sei seit Mitte Juni 2017 nicht mehr möglich, und zwar bundesweit bei allen Banken. Zur Begründung wurde auf das Geldwäschegesetz und die Abgabenordnung verwiesen. Das Verfahren sei so, dass man ja auf sein eigenes Konto einzahlen und dann den Betrag überweisen könne. Mein Einwand, dass das dann keine Bareinzahlung in dem Sinne mehr sei, wurde kommentarlos stehen gelassen. Meine Nachfrage bezüglich genauer Angabe der relevanten Textstellen innerhalb der genannten Quellen wurde mit dem Hinweis beantwortet, dass die Mitarbeiter der Bank dazu keine Details erhalten hätten.
Der Hintergrund dürfte tatsächlich an den Geldwäscheregeln liegen, die von Staat und Banken im Zusammenspiel sehr effektiv genutzt werden, um dem Bargeld den Garaus zu machen. Der Staat erlässt unpraktikable Regeln zur Kundenidentifizierung ohne sinnvolle Schwellenwerte. Die Banken nutzen das dann um unter Verweis auf die hohen Kosten oder das Rechtsrisiko immer mehr Bargeldgeschäfte gänzlich abzulehnen. Wenn man für eine Barüberweisung von 17,50 Euro an den Beitragsservice eine Kartei für diesen Kunden mit Namen und allen möglichen sonstigen Informationen anlegen muss, dann hat man natürlich keine Lust, dieses Geschäft zu tätigen.
Problematisch für die Rundfunkanstalten ist allerdings, dass sie sich bisher darauf herausreden, Leute ohne Konto könnten den unentrinnbaren Zwangsbeitrag ja auch bei jeder Bank bar auf das Konto des Beitragsservice einzahlen. Das war selbst abgesehen von den hohen Kosten bisher schon eine Lüge. Aber langsam wird die Lüge so offensichtlich, dass selbst die notorisch staatstragenden Verwaltungsrichter kaum noch die Augen davor verschließen können, dass es eine Lüge ist.
[28.8.2017]