Juristischer Teilerfolg für Puigdemont: Das Oberlandesgericht Schleswig verfügt Haftverschonung für den Katalanen und verwirft den Vorwurf der "Rebellion" für eine Auslieferung. Erlassen wird aber ein Auslieferungshaftbefehl wegen Veruntreuung.
Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont kann nicht wegen des spanischen Hauptvorwurfs der Rebellion ausgeliefert werden.
Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht erließ am Donnerstag einen Auslieferungshaftbefehl nur wegen des zweiten Vorwurfs der Untreue - und setzte den Haftbefehl auch noch unter Auflagen außer Vollzug. Zudem hält es zum Untreue-Vorwurf weitere Klärungen und mehr Informationen für nötig.

Kaution in Höhe von 75.000 Euro

Wann genau Puigdemont aus der Justizvollzugsanstalt Neumünster freikommen sollte, war nach Angaben seiner Anwälte am Abend zunächst unklar. Zu den Auflagen der Haftverschonung gehört unter anderem die Zahlung einer Sicherheit in Höhe von 75.000 Euro.
"Wir freuen uns sehr für unseren Mandanten", teilten die Anwälte mit. Man wolle so schnell wie möglich die Auflagen erfüllen, damit Puigdemont so schnell wie möglich das Gefängnis verlassen könne, sagte der Anwalt Till Dunckel der Deutschen Presse-Agentur.
Das Gericht in Schleswig erklärte, der 1. Senat des OLG sei der Auffassung, "dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der 'Rebellion' die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist". Der nach deutschem Recht in Betracht kommende Straftatbestand des Hochverrats sei nicht erfüllt, weil es am Merkmal der Gewalt fehle.
Etwas anderes gelte für den Vorwurf der "Korruption" in Form der Untreue. Insoweit erweise sich die Auslieferung "nicht als von vornherein unzulässig", begründete das OLG seine Entscheidung

Keine Anhaltspunkte für politische Verfolgung

Anhaltspunkte dafür, dass Puigdemont in Spanien der Gefahr politischer Verfolgung ausgesetzt sein könnte, seien für den Senat nicht ersichtlich.
Puigdemonts deutsche Strafverteidiger betonten, "der unerhörte Vorwurf einer 'Rebellion'" sei jetzt aus der Welt. In Bezug auf den Vorwurf einer möglichen Korruption/Untreue erklärten sie: "Wir respektieren, dass das Gericht in dieser für das europäische Demokratieverständnis richtungsweisenden Sache nicht über die Auslieferung entscheiden möchte, ohne der spanischen Justiz noch ein weiteres Mal Gelegenheit zu geben, den einzig noch in Betracht kommenden Vorwurf zu belegen."
Der ehemalige Regionalpräsident von Katalonien kam ins Gefängnis von Neumünster in Gewahrsam, nachdem er am 25. März auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise an der Autobahn 7 in Schleswig-Holstein festgenommen worden war. Grundlage war ein Europäischer Haftbefehl.

Kleine Erlösung für Carles Puigdemont

Die OLG-Entscheidung bedeutet einen juristischen Teilerfolg für Puigdemont. Denn die spanische Justiz wirft ihm Rebellion und die Veruntreuung öffentlicher Gelder zugunsten einer Abspaltung vor. Dafür drohen dem 55-Jährigen in Spanien bis zu 30 Jahre Haft.
Sollte Puigdemont am Ende der juristischen Verfahren von Deutschland tatsächlich nach Spanien ausgeliefert werden, dürfte er dort allenfalls noch wegen Untreue angeklagt werden - nicht wegen Rebellion, weil dieser Vorwurf als Auslieferungsgrund abgelehnt wurde.
Der Politiker war im vergangenen Herbst nach dem verbotenen Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien nach Belgien geflüchtet.
Für die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig bedeutet die OLG-Entscheidung eine Schlappe. Sie war nach Prüfung des Europäischen Haftbefehls zu dem Ergebnis gelangt, "dass ein zulässiges Auslieferungsersuchen vorliegt, mit einer Durchführung des ordnungsgemäßen Auslieferungsverfahrens zu rechnen ist und der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliegt".© dpa